Mietbedingungen
Mietbedingungen Großanlagen
1. Die Maschine darf nur von eingewiesenen Fachkräften aufgebaut, bedient und abgebaut werden.
2. Eine Mietwoche entspricht 5 Arbeitstagen, ein Mietmonat entspricht 21 Arbeitstagen.
3. Der Tagesmietpreis basiert auf 8 Betriebsstunden. Jede weitere Stunde wird mit 1/8 des Tagesmietpreises berechnet.
4. Die Zahlung erfolgt im Voraus.
5. Die Mietzeit beginnt mit dem Versand und endet mit der Rückgabe der Maschine.
6. Witterungsbedingte Unterbrechungen berechtigen nicht zur Mietminderung.
7. Die Maschine ist vom Mieter betriebsbereit zu halten.
8. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich zu melden.
9. Der Bediener haftet nicht für Ausfallschäden.
10. Die Maschinenbruchversicherung schließt Verschleißteile und Bedienerfehler aus.
11. Die Wartung gemäß Betriebsanleitung obliegt dem Mieter.
12. Vor jedem Start ist der Ölstand zu prüfen.
13. Die Schmierung erfolgt gemäß Schmierplan.
14. Der Dieseltank ist bei Übergabe und Rückgabe vollständig gefüllt.
15. Die Maschine ist vor Abholung gereinigt zu übergeben.
16. Bei Übergabe und Rückgabe wird ein Protokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet.
17. Eine Verlängerung ist spätestens 3 Tage vor Mietende anzuzeigen.
18. Gerichtsstand ist Aschaffenburg.
Mietbedingungen Mietgeräte
1. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Bereitstellung und endet mit dem Tag der Rückgabe beim Vermieter.
2. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters.
3. Der Mieter bestätigt den Empfang der Maschine in einwandfreiem Zustand.
4. Der Tagesmietpreis basiert auf 8 Betriebsstunden. Jede weitere Stunde wird mit 1/10 des Tagesmietpreises berechnet.
5. Auch bei Nichtnutzung wird der volle Tagessatz berechnet.
6. Wartungszeiten sind nicht von der Mietzeit abzuziehen.
7. Reparaturen bei normalem Verschleiß unter 8 Stunden werden als Mietzeit gerechnet. Bei über 8 Stunden wird der Mieter von der Zahlung befreit, sofern der Schaden unverzüglich gemeldet wurde.
8. Holt der Mieter die Maschine nicht ab, zahlt er die volle Miete für maximal 30 Tage.
9. Wochenendarbeit ist zu melden und wird berechnet.
10. Stillstandszeiten sind mit 24 Stunden Vorlauf anzumelden.
11. Der Mieter ist verantwortlich für Aufbewahrung, Wartung und Pflege der Maschine.
12. Mängel sind unverzüglich zu melden.
13. Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter durchgeführt werden.
14. Der Mieter muss eine Ersatzmaschine akzeptieren.
15. Der Mieter haftet für fahrlässig verursachte Schäden.
16. Strittige Schäden werden durch einen vereidigten Sachverständigen über die IHK Aschaffenburg begutachtet.
17. Der Mieter muss den Standort der Maschine offenlegen und Zugang gewähren.
18. Pfändungen sind unverzüglich zu melden.
19. Bei Diebstahl haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungswert.
20. Bei Sandstrahlarbeiten sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
21. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich.
22. Die Zahlung erfolgt ohne Abzug.
23. Bei Zahlungsverzug werden 3% Zinsen berechnet.
24. Kaution oder Vorauszahlung kann verlangt werden.
25. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter die Maschine zurückfordern – der Mieter zahlt bis zu 30 Tage.
26. Der Vermieter haftet nicht für Ausfallschäden.
27. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
28. Gerichtsstand ist Aschaffenburg.
